Dezember 2020

17. Dezember 2020: Satzung für Aufwendungen der Einsatzkosten der Feuerwehren, die Auslegung der Unterlagen für ein Baugebiet in Breitenhausen und die Markterkundung zur bay. Gigabitrichtlinie standen auf der Tagesordnung.

Mariaposching. Zum Auftakt der Dezember-Sitzung des Gemeinderates informierte Bürgermeister Martin Englmeier den Gemeinderat über die Höhe der Schlüsselzuweisung in Höhe von 580.000,- € und der Gewerbesteuerausgleichszahlung von 108.000,- € vor. Dann stellte er das Ergebnis der orientierenden Untersuchung an der ehemaligen Deponie Hundldorf vor. Die Untersuchung wurde durch ein Geotechnisches Büro aus Regensburg durchgeführt, im Grundwasser konnten keine relevanten Schadstoffkonzentrationen festgestellt werden. Der Gutachter kam unter Berücksichtigung der lokalen Situation zum Ergebnis, dass von der Deponie „keine bzw. nur eine sehr geringfügige Grundwasserverunreinigung“ ausgeht. Weitere Untersuchung sind nicht erforderlich, die vorhandene Grundwassermessstelle muss, unter Einhaltung der Vorgaben zurückgebaut werden. Nach dem  Rückbau kann die Fläche aus dem Altlastenkataster entlassen werden. Dann gab Englmeier die Betriebszeiten der „Posching“ bekannt: Bis 17.01.21 ist kein Fährbetrieb, vom 18.01. – 31.03. ist nur an Werktagen von 06:30 – 17:45 Uhr Fährbetrieb, vom 01.04. – 31.10. ist die Fähre an Werktagen von 06:30 – 17:45 Uhr und an Wochenenden oder Feiertagen von 09:00 – 17:45 Uhr in Betrieb, ab 01.11. – 19.12. nur an Werktagen von 06:30 – 17:45 Uhr. Ab dem 20. 12. bis Jahresschluss 2021 ist die Fähre außer Betrieb. Anschließend befasste sich das Gremium mit der Auslegung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „WA Breitenhausen“ nach der Vorstellung der Unterlagen des Planungsbüros, in dem Baugebiet sind 6 Bauparzellen vorgesehen, soll in Kürze die Beteiligung der Bürger und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Nach Beratung beschloss man einstimmig die Auslegung einzuleiten. Dann trug VG Geschäftsstellenleiterin Mendi zur bayerischen Gigabitrichtlinie vor, der Fördersatz zum Ausbau von schnellen Breitbandanschlüssen beträgt für die Gemeinde Mariaposching gemäß der Richtlinie bis zu 80 %. Die Gigabitrichtlinie fördert zunächst private Anschlüsse in Gebieten die bereits mehr als 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s haben. Auch gewerbliche Betriebe können eine Förderung für einen schnelleren Breitbandanschluss unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Damit die Förderungen nach der Gigabitrichtlinie beantragt werden kann, ist ein Markterkundungsverfahren erforderlich, in dem unter anderem die tatsächlich vorhandenen Anschlusswerte der Haushalte und Betriebe erfasst werden. Nach kurzer Beratung beschloss man ein Unternehmen mit der Markterkundung zu beauftragen. Intensive Diskussionen wurden zur Einführung einer Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Feuerwehreinsätze geführt. In der Satzung steht, dass die Verwaltung bei Feuerwehrhilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Wehren gehören oder bei Überlassung von Geräten der Feuerwehr Gebühren erhebt. Die überörtliche Rechnungsprüfung hatte die Einführung dieser Satzung gefordert, dennoch sehen es einige Gemeinderäte kritisch wenn für den Einsatz des Poschinger LF 10 pro Stunde 387,18 € oder für das Breitenhausner TSF in Höhe von 296,16 € erhoben werden, zusätzlich kommen Personalkosten in Höhe von 28,00 € pro Feuerwehrmann und Einsatzstunde. Geregelt werden auch die Kosten für den Einsatz von Stromaggregaten 20,- € pro Std., Wassersauger 15,- € pro Std., Schaummittel 90,- € für 20 Liter oder Ölbindemittel 20,- pro 20 kg-Sack usw. Trotz einiger Einwände beschloss das Gremium bei einer Gegenstimme die Satzung die am 01.01.2021 in Kraft tritt. Die ebenfalls geforderte Umwidmung bzw. Abstufung von Gemeindeverbindungsstraßen zu öffentlichen Feldwegen wurde nicht beschlossen, hier wurde der Bauausschuss beauftragt die Straßen in Augenschein zu nehmen. Da bei einer Umwidmung gegebenenfalls auch ein Wechsel der Baulast mit einhergeht, sind außerdem Gespräche mit den Anliegern zu führen. Im Punkt Wünsche und Anträge wurde die Aufstellung eines Absperrpfostens auf der Verbindungsstraße vom Sandweg zu den Kiesweihern angesprochen. Der umklappbare Pfosten sperrt die Zufahrt aus der Ortschaft Loham zu den Weihern und wurde auf Grund von Beschwerden der Straßenanlieger aufgestellt, da der Weg im Sommer sehr stark von Badegästen frequentiert wird. Landwirte, die auf dem Weg fahren müssen, haben einen Schlüssel mit dem der Pfosten umgelegt werden kann. Zum Schluss des öffentlichen Teils trug der Bürgermeister die Glück- und Dankeswünsche der Vereinsvorsitzenden zum Jahresschluss vor.