Februar 2019

18. Februar 2019: Beratungen zum Baugebiet Breitenhausen II und zu den Investitionen im laufenden Jahr standen in der Februarsitzung des Poschinger Gemeinderates zur Debatte.

Mariaposching. In der Februarsitzung befasste sich der Gemeinderat mit den Investitionen die im laufenden Jahr geplant sind, außerdem stand das Baugebiet Breitenhausen II zur Debatte. Darüber hinaus beschloss das Gremium die Zulassung von Grabsteinen und Grabplatten auf den Urnengräbern im Poschinger Friedhof. Zum Auftakt der Sitzung gab Bürgermeister Johann Tremmel bekannt, das am 30. März durch den ZAW Straubing die Aktion „Sauber macht lustig“ angeboten wird, die Anmeldeformulare und Infomaterial wurden an die Vereine der Gemeinde weitergeleitet. Dann trug er vor, dass der Einbau eines permanenten Allradantriebs im neuen TSF der FF Breitenhausen nicht möglich ist, weil dadurch das Gewicht des Fahrzeugs zu hoch würde und deshalb eine Bezuschussung nicht möglich wäre. Dann trug VG Geschäftsstellenleiterin Mendi den Ablaufplan zur Renaturierung des Lohgrabens vor. Die Ausschreibung für die Bauarbeiten der Maßnahme die mit etwa 66 % bezuschusst wird, soll im März / April erfolgen. Die Bauarbeiten sollen im August beginnen und bis Ende Oktober abgeschlossen werden. Die folgende Information des WWA brachte einige Unmutsäußerungen der Gemeinderäte mit sich, denn das Wasserwirtschaftsamt hat die Gemeinde aufgefordert Gespräche über eine finanzielle Beteiligung an den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau zu führen. Diese Aufforderung wurde als Provokation empfunden, da bisher noch nicht einmal der vor zwei Jahren angekündigte und immer wieder verschobene Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Zudem verliert die Gemeinde eine beachtliche landwirtschaftliche Fläche durch die Rückverlegung des Donaudammes, eine Zuzahlung ist deshalb aus Sicht des Gemeinderates in keinster Weise gerechtfertigt. Anschließend befasste man sich mit dem Haushalts- und Investitionsplan 2019, hier wurden der Kauf des Einsatzfahrzeuges der FF Breitenhausen mit 110.000,- €, die Renaturierung der Loh mit ca. 120.000,- €, der Bau des überregionalen Radweges am nördlichsten Rand der Gemeinde mit 50.000,- € und der Ausbau der Breitbandanschlüsse in den Außenbereichen mit 70.000,- € veranschlagt zusätzlich wurde für die Ertüchtigung des Bauhoffuhrparks eine Summe von 70.000,- eingeplant. Die Instandsetzung der Gehwege im Poschinger Friedhof und der Anbau einer Fluchttreppe an das Grundschulgebäude wurden mit 25.000,- € bzw. 75.000,- € veranschlagt. Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung soll in der nächsten Sitzung erfolgen, da dem Gremium noch wesentliche Daten vorzulegen sind. Bei der Beratung zum Baugebiet Breitenhausen II kam es ebenfalls zu deutlichen Unmutsäußerungen des Gremiums, als die Stellungnahme des Landratsamtes dazu vorgetragen wurde. Die Nähe des geplanten Baugebietes zu den Natura 2000 Gebieten lässt eine Ausweisung des Baugebietes in der geplanten Weise nicht oder nur unter großen Auflagen zu. Unter anderem wären eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Ausweisung von Kompensationsflächen erforderlich. Da die Ausweisung eines Baugebiets im übrigen Gemeindegebiet wegen der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes nicht möglich ist und die Ausweisung in Breitenhausen nur unter den genannten beachtlichen Auflagen umgesetzt werden könnte trat erneut die extrem schwierige Situation der Gemeinde zutage. Der Gemeinderat brachte deshalb deutlich zum Ausdruck, dass man sich sowohl vom Landratsamt als auch von der Staatsregierung im Stich gelassen fühlt, da für die Gemeinde keine Entwicklungsmöglichkeit gegeben ist. Dies, so die einhellige Meinung des Gremiums stellt eine deutliche Benachteiligung der Gemeinde dar, die so nicht hingenommen werden kann. Im letzten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat dass an den Urnengräbern im Poschinger Friedhof sowohl Grabplatten als auch Grabsteine mit den maximalen Ausmaßen von 80 cm Höhe und 60 cm Breite zugelassen werden. Nach einem nichtöffentlichen Teil endete die Sitzung gegen 21:30 Uhr.