Januar 2021

22. Januar 2021: Einhaltung der Räumpflicht auf Bürgersteigen, FFP2 Masken für pflegende Angehörige und Schäden die von Bibern verursacht werden standen auf der Tagesordnung.

Mariaposching. Zum Auftakt der Januarsitzung des Gemeinderates gab Bürgermeister Martin Englmeier den Betrag der ersten Rate zur Kostenbeteiligung der Gemeinde am Donauhochwasserschutz bekannt. 86.600 € zahlt man in diesem Jahr, diese Investition so Englmeier trägt dazu bei, dass die Gemeinde einen hohen Schutz vor Hochwässern erhält und damit bessere Entwicklungsmöglichkeiten bekommt. Dann wurde die Problematik von Biberschäden am Rissgraben besprochen, überschwemmte landwirtschaftliche Flächen und weitere Bodenschäden sind als Folge der Aktivitäten der Nager zu beklagen. Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit einem Vertreter des Landratsamts und des Jagdpächters wurde die Erteilung einer Fangerlaubnis für Biber auf der Flurnummer 2613/10 ab der 4. Kalenderwoche in Aussicht gestellt. Ausführlich wurde die Ausgabe von FFP 2 für pflegende Angehörige besprochen. Nach einem Beschluss der Staatsregierung den „Hauptpflegepersonen“ kostenlos drei FFP 2 Masken zur Verfügung zu stellen, wurde die Ausgabe der Masken für die Gemeinde Mariaposching wie folgt geregelt: Die Masken können nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse, in dem der Pflegegrad des Pflegebedürftigen angegeben ist, in der VG-Geschäftsstelle an der Rückseite des Gebäudes unter Berücksichtigung des Kontaktminimierungsgebots am Fenster des Bürgerbüros abgeholt werden. Zusätzlich zu dieser Maßnahme ist geplant allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu weiteren FFP 2 Masken zu ermöglichen, deshalb hat man gemeinsam mit den anderen Gemeinden der VG Schwarzach den Kauf von 4000 Masken beschlossen. Mariaposching erhält 500 davon, diese Masken werden voraussichtlich ab nächsten Mittwoch im Rathaus in Loham abgegeben, pro Person werden maximal 2 Masken ausgegeben. Anschließend stimmte der Gemeinderat den Bauanträgen für 4 Doppelhäuser in der Pfarrer-Stöger-Straße in Breitenhausen zu. Dann gab Engleier bekannt, dass der Wasserversorgung Bayerischer Wald durch das Landratsamt die Einleitung von Spül-, Reinigungs-, und Entleerungswasser in den Lohgraben bzw. einen zur Donau führenden Entwässerungsgraben genehmigt wurde. Die Einleitung wurde beantragt, da Teile der Fernwasserleitung im Gemeindebereich im Zuge von Wartungsarbeiten gespült werden müssen. Anschließend befasste sich das Gremium mit Anfragen zur Errichtung einer SB Waschanlage beim Gewerbegebiet Loham bzw. zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage am nördlichen Ortsrand von Hundldorf. Beide Anfragen wurden vom Gemeinderat mehrheitlich positiv befürwortet. Die Realisierung der beiden Bauvorhaben setzt jedoch eine Genehmigung der Baupläne bzw. der Bauleitplanverfahren durch die zuständigen Behörden voraus. Die Beratung zur Errichtung einer weiteren innerörtlichen Zufahrt in die Kreisstraße in Breitenhausen ergab, dass man der Errichtung zustimmt, eine vom Landratsamt gefordert Umplanung der Zufahrt zur Wohnbebauung Dorfstraße 2 wird nicht befürwortet. Zugestimmt wurde weiterhin dem Anschluss des Grundstücks an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung. Intensiv diskutiert wurde die Versetzung der Sirenenanlage die sich auf dem alten Feuerwehrhaus in Loham befindet. Nach dem Verkauf des Gebäudes muss die Anlage abgebaut werden. Die Errichtung einer neuen Sirenenanlage wird mit etwa 16.000, € veranschlagt. Vor der Vergabe eines Auftrags wird geprüft, ob die bestehende Sirenenanlage auf dem Gerätehaus im Gewerbegebiet den Anforderungen des Katastrophenschutzes, zur Warnung der Bevölkerung bei Gefahren genügt. Eine dahingehende Anfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde soll Klarheit bringen. Im Punkt Sonstiges wurde auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger von Bürgersteigen hingewiesen, die von 07:00 Uhr morgens an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr abends besteht. Besonders bei Anwesen die nicht bewohnt sind wird diese Pflicht augenscheinlich nicht beachtet. Die Verwaltung weist auf die haftungsrechtlichen Folgen für die Anlieger hin. Besprochen wurde dann die Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Vereine, bei denen 2020 satzungsgemäß Neuwahlen der Vorstandschaft geplant waren, diese jedoch nicht durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung wir dies in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater der VG prüfen und die Vereinsvorsitzenden unterrichten. Abschließend wurde der Standort des Ortsschildes von Breitenhausen am nördlichen Ortsrand angesprochen. Eine mögliche Versetzung in Richtung Norden müsste, durch die Kreisbehörde genehmigt werden.