Veranstaltung vom Amt für Ländliche Entwicklung

26. Juli 2018: zur Dorferneuerung von Loham, hier besonders zur Förderfähigkeit von Baumaßnahmen; Franz Eder vom ALE trägt vor

Loham. Am Donnerstag hatte Bürgermeister Johann Tremmel die Anlieger der Loh zu einem Informationsabend des Amtes für ländliche Entwicklung ins Gasthaus Stöberl eingeladen.

Nach der offiziellen Aufnahme in das bayerische Dorfentwicklungsprogramm im Rahmen der Renaturierung der Loh und der Übergabe der Einleitungsurkunde an Bürgermeister Johann Tremmel durch Roland Spiller, dem Leiter des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern ist die Maßnahme einfache Dorferneuerung Loham gestartet, dessen Laufzeit drei Jahre beträgt.

Der zuständige Sachbearbeiter Franz Eder vom Amt für Ländliche Entwicklung hat dabei über die Fördermöglichkeiten privater Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen, für altersgerechten Umbau oder energetischen Verbesserungen informiert. Eder wies daraufhin, dass im Förderprogramm dorfgerechte Baumaßnahmen sowohl von Wohn- als auch von Nebengebäuden mit bis zu 20% der Nettokosten bezuschusst werden können. Dacherneuerungen mit Wärmedämmung, Fenster- und Haustürerneuerungen oder eine Verbesserung der Fassade stellen förderfähige Maßnahmen dar. Die höchstmögliche Förderung beträgt 30.000,- € pro Anwesen. Eine höhere Bezuschussung ist nur bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Förderfähig sind auch die Neugestaltung von Vorbereichen und Hofräumen.

Eine Förderung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung kann jedoch nur erfolgen wenn das Bauprojekt im Förderbereich liegt und wenn vor dem Beginn der Bauarbeiten ein Antrag beim Amt für ländliche Entwicklung gestellt wird. Formulare zur Beantragung liegen sowohl in der VG-Geschäftsstelle als auch im Rathaus in Loham aus. Im Rathaus ist weiterhin der Plan einzusehen, in dem der Förderbereich eingezeichnet ist.

Eine weitere Bedingung für die Bezuschussung ist die dorfgerechte Ausführung der Bauarbeiten. Informationen dazu kann man einer Broschüre vom Amt für ländliche Entwicklung oder der Baufibel des Landratsamtes Straubig Bogen entnehmen. Selbstverständlich stehen auch die Mitarbeiter des Amtes für Auskünfte zur Verfügung. Der Ablauf einer Förderung sieht wie folgt aus: 1. Antrag stellen, 2. Bauberatung, 3. Baufreigabe, 4. Bauausführung, 5. Einreichung der Rechnungen, 6. Prüfungen der Rechnungen, 7. Zuschussbewilligungen. Im zweiten Teil seines informativen Vortrags führte Franz Eder Bilder von gelungen Dorferneuerungsmaßnahmen vor. Die Fotos ließen eine Vorstellung aufkommen, wie Loham und damit auch dessen Bewohner von der Dorferneuerung profitieren könnten. Nach einer intensiven Diskussionsrunde endete die Informationsveranstaltung, Bürgermeister Johann Tremmel dankt dem Vortragenden für die verständlich dargebrachten Infos und gab nochmals bekannt, dass sich interessierte Bürger bei Nachfragen jederzeit an ihn, die VG-Geschäftsstelle oder an das Amt für ländliche Entwicklung wenden können.