Juli 2024 2

01. August 2024: Landratsamt fordert Änderungen des gemeindlichen Haushalts, Gebühren für KiTa St. Valentin müssen erhöht werden, Kiesabbau bei der Steingrube abgelehnt

Mariaposching. In der zweiten Julisitzung befasste sich der Gemeinderat intensiv mit der Forderung des Landratsamtes den Haushalt 2024 und die Finanzplanung der Jahre 2025 – 27 zu ändern.

Am Beginn informierte sich das Gremium über die Stadtwerke Bogen (SWB), die als möglicher Stromlieferer ab 2026 in Frage kommen. Dazu trug der Geschäftsführer der SWB Karlheinz Denner vor, die SWB sind ein Infrastruktur- und Energiedienstleister mit langer Erfahrung der sich nicht nur im Gebiet der Stadt Bogen als zuverlässiger Partner bei der Versorgung mit Strom etabliert hat. Da man beim derzeitigen Stromlieferer sehr hohe Preise zahlen muss will man bei der anstehenden Ausschreibung deutlich günstigere Preise erzielen außerdem soll eine kürzere Vertragslaufzeit die Gemeinde reaktionsfähiger machen. Das Gremium zeigte sich von der Leistungsfähigkeit der SWB überzeugt und will bei der Ausschreibung des nächsten Stromliefervertrages die SWB am Verfahren beteiligen.

Anschließend trug Bürgermeister Englmeier eine Beteiligung des Landratsamtes zum Kiesabbau auf den Flurstücken 993 und 994 vor, hier wollen die Kieswerke Loham Kiesabbau im Trockenverfahren mit Wiederverfüllung betreiben. Nach längerer Diskussion sprach sich das Gremium einstimmig gegen den Kiesabbau aus, da der Betreiber bisherige Absprachen in Sachen Liegewiese am Badeweiher nicht eingehalten hat. Den Baugesuchen zur Errichtung von Carports mit gleichzeitigen Befreiungen von  Festsetzungen des Bebauungsplanes in Loham und einer Geländeauffüllung einer landwirtschaftlichen Fläche mit 17300 m² in der Gemarkung Mariaposching, Sandfeld wurde zugestimmt.  Dann gab Englmeier bekannt, dass der Förderantrag zur Kommunalen Wärmeplanung für den Bereich der VG Schwarzach positiv beschieden wurde, die Zuwendung beträgt 52.110,- € (Förderquote 90%), der Eigenanteil von 5790,- € wird auf die vier VG-Gemeinden aufgeteilt.

Anschließend trug VG-Leiter Andreas Ranker eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Straubing Bogen vor, die zum 04.07. mitteilte, dass der Haushalt 2024 der Gemeinde Mariaposching nicht genehmigungsfähig sei. Der Haushalt unterliegt der Genehmigungspflicht, da eine Darlehensaufnahme für den Kindergartenneubau veranschlagt war. Da nach derzeitigem Stand der Baubeginn in diesem Jahr nicht mehr möglich ist, wird die Darlehensaufnahme im Jahr 2025 geplant. Damit die Genehmigung erteilt wird, ist der Haushalt in einigen Punkten überarbeitet worden. Gemäß der Forderung des Landratsamtes werden die Benutzungsgebühren des Kindergartens zum 01.01.2025 angepasst, auch die Grundsteuersätze A und B müssen 2025 neu festgesetzt werden, die von der Bundesregierung vor Umsetzung der Steuerreform propagierte „Aufkommensneutralität“ ist angesichts der steigenden Aufgaben für die Kommunen realistisch nicht umsetzbar. Darüber hinaus ist in 2025 auch eine Anpassung des Hebesatzes der Gewerbesteuer erforderlich, hier ist eine Erhöhung von 320% auf 400% veranschlagt. Bei der folgenden Debatte wurde unter anderem die Erhöhung der Kreisumlage angesprochen, die für die Gemeinde Mehrkosten von ca. 64.000,- € ergab, diese Erhöhung ist nicht akzeptabel und muss aus Sicht der Gemeinde zurückgenommen werden. Auf große Kritik stieß die angekündigte Erhöhung des Beitrags zur Erstellung des Hochwasserschutzes an der Donau von derzeit 87.000,- € auf 280.000,- € jährlich, zudem  liegt der Gemeinde derzeit keine verbindliche behördliche Stellungnahme dazu vor.
Völlig inakzeptabel ist zudem die Aussage der Aufsichtsbehörde, dass der Betrieb der Kindertagesstätte keine kommunale Aufgabe sei, da erst vor wenigen Monaten die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert wurde die Kinderbetreuung sicherzustellen woraufhin der Sitzungssaal als Übergangslösung für eine Kindergartengruppe umgebaut wurde. Eine interkommunale Zusammenarbeit wie vorgeschlagen bringt ebenfalls Kosten mit sich, zudem müssten die Kinder weite Anfahrtswege zurücklegen und Kita-Plätze müssten bei anderen Kommunen vorhanden sein. Nach intensiver Beratung wurde der Verwaltungshaushalt mit 3.515.080,- € festgesetzt, der Vermögenshaushalt wurde auf 1.992.965,- € reduziert. Der Gesamthaushalt beträgt nun 5.508.045,- €. Anschließend stimmte das Gremium dem Stellenplan 2024 und dem Finanzplan für 2025 – 27 zu. Die Änderung der Kindergartenbetreuungssatzung wurde dann behandelt, hier ist die Mindestbuchungszeit von Kinder unter drei Jahren von 15 Stunden beibehalten, die Anwesenheitspflicht wurde jedoch von 2 auf 3 Tage erhöht. Dies ist aus Sicht der Erzieherinnen erforderlich um die Integration der Kinder in der Gruppe zu optimieren. Drei Zuschauerinnen die sich eingefunden hatten wurden dabei von einem Gemeinderat auf die gemeindliche Satzung hingewiesen, wonach sich Sitzungsgäste nur nach Aufforderung des Bürgermeisters äußern dürfen. Anschließend stand die Aktualisierung der Kindergartengebührensatzung auf der Tagesordnung, auch in diesem Punkt wurde lange diskutiert, schließlich beschloss man die Gebühren ab 01.01.2025 neu festzusetzen. Für Kinder ab 3 Jahre, der staatliche Zuschuss beträgt hier pro Kind 100,- €, werden für eine Buchungszeit von 4 – 5 Std. 150,- € festgesetzt, der Anteil der Eltern beträgt demnach 50,- €. Der Eigenanteil für die Buchungszeiten 5 – 6 Std. beträgt 65,- €, für 6 – 7 Std. Betreuung sind 80,- € Zuzahlung erforderlich, bei 7 – 8 Std. Betreuung werden 95,- € fällig und bei 8 – 9 Std. müssen 110,- € zu bezahlt werden. Bei Kindern unter 3 Jahren muss der Zuschuss zu den Gebühren über die Familienkasse beantragt werden. Hier wurden die Zuzahlungen wie folgt festgelegt: Betreuungszeit 3 – 4 Std.  100,- €, 4 – 5 Std. 120, €, 5 – 6 Std.  140,- €, 6 – 7 Std. 160, €, 7 – 8 Std.  180,- € und 8 – 9 Std. 200, €.

Anschließend trug Englmeier die Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage am Aufstellungsort Loham Edeka vor, im Zeitraum 01. - 31.07. musste leider bei der Einfahrt in den Ort eine Spitzengeschwindigkeit von 154 km/h und bei der Ausfahrt ein Maximalgeschwindigkeit von 131 km/h registriert werden, dies so Englmeier zeigt wie rücksichtslos einige Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Ab August ist die Aufstellung der Messanlage in Breitenhausen geplant. Am 10. August können 15 Kinder im Rahmen der Ferienfreizeit das Deutsche Sportabzeichen erwerben, Ende August ist zudem ein Schnuppertag bei der FF Breitenhausen geplant. Die Einladung zum Seniorennachmittag, am 05. August, hier bat die Seniorenbeauftragte Anna Erdinger um Unterstützung beim Grillen der Speisen, schloss die Sitzung.