Oktober 2024

15. Oktober 2024: Geforderte erhöhte Beteiligung beim Hochwasserschutz sorgte für Aufregung im Gemeinderat, Wasser- und Abwassergebühren angepasst, Entscheidung zu Hebesätzen der Grundsteuer vertagt.

Mariaposching. In der Oktobersitzung beschloss der Gemeinderat eine Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren, über die Hebesätze der Grundsteuer wurde kontrovers diskutiert. Unverständnis brachte die Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes zur Kostenbeteiligung der Gemeinde am Hochwasserschutz mit sich.

Zum Auftakt trug Michael Hacker von den Kieswerken Loham zum geplanten Kiesabbau bei der  Steingrube vor, bevor die Maßnahme beginnen kann müssen auf den Flächen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Die Gemeinde konnte bisher die erforderliche Stellungnahme an das Landratsamt nicht fertigstellen, da von der Kieswerk Loham GmbH Informationen fehlten. Michael Hacker konnte schließlich die Fragen beantworten, das Gremium erhebt nun keine Einwände mehr. Die Bauanträge zur Erweiterung eines Wohnhauses im Mühlenweg und der Errichtung einer Garage im Kapellenweg wurden positiv verabschiedet.

Anschließend wurde über die Anpassung der Wassergebühren diskutiert, hier ist man verpflichtet die anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten auf die Nutzer umzulegen. Als Grundlage für die Anpassung dienen die Daten der Anlagenbuchhaltung. Nach einstimmigen Beschluss ergeben sich für den Wasserbezug folgende Sätze, für Wasserzähler bis 4m³/h wird die Grundgebühr von 45,50 € auf 60,00 € angehoben. Die Grundgebühr für Wasserzähler bis 10m³ beträgt 83,00 €. Der Gebührensatz der Wasserversorgung wird von 1,52 €/ ³ auf 1,85 €/m³ festgesetzt. Die Gebührenerhöhungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Anschließend wurden die Zweckvereinbarungen über die Schmutzwasserentsorgung zwischen den Gemeinden Mariaposching bzw. Offenberg und Niederwinkling besprochen und aktualisiert. Betroffen sind ein Anwesen in Mösl Gemeinde Offenberg und Gebäude in Hochstetten, Dürnhaid und Sagstetten alle Gemeinde Niederwinkling. Neu festgelegt wurde dann die Beitrags- und Gebührensatzung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen. Für Wasserzähler bis 4m³/h wird die Grundgebühr von 70,00 € auf 85,00 € angehoben, für Wasserzähler bis 10m³ beträgt sie nun 110,00 €. Die Gebühr für die Niederschlags- und Schmutzwassereinleitung wird für die Jahre 2025 – 28 auf 4,43 € /m³ und für die Schmutzwassereinleitung auf 4,25 € /m³ festgelegt. Das Gremium war sich einig, dass die Erhöhung der Gebühren eine hohe Belastung für die Gemeindebürger darstellt, die aktuelle Vorschriftenlage lässt jedoch keine anderen Schritte zu.

Anschließend trug Geschäftsstellenleiter Andreas Ranker eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Haushaltslage der Gemeinde vor. Die Prognose für die kommenden Jahre wird darin als ungünstig dargestellt und der finanzielle Spielraum mit äußerst gering prognostiziert. Die geforderten Zuführungen zum Vermögenshaushalt können deshalb aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht eingehalten werden. Die Genehmigung einer Kreditaufnahme für den geplanten Bau des Kindergartens sei ebenfalls gefährdet. Die Gemeinde wird aufgefordert Schritte zur Konsolidierung des Haushalts einzuleiten. Hingewiesen wurde auch auf die tarifliche Eingruppierung der KiTa-Leitung, hier wurde nach Ansicht der Kommunalaufsicht mit fehlerhaften Zahlen gearbeitet. Die Gemeinde sei von 70 zu betreuenden Kindern ausgegangen, tatsächlich sind aber nur 69,8 Betreuungsplätze anzurechnen.

Die Beratung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze die ab 01.01.2025 zur Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind, wurde kontrovers geführt. Die Verwaltung schlug die Beibehaltung der bestehend Sätze von 320 für die Grundsteuer A und B vor. Dies würde eine Mehreinnahme von 100.000,- € pro Jahr mit sich bringen. Einige Mitglieder des Gremiums wiesen jedoch auf die gleichzeitige Belastung der Bürger durch die Hebung der Wasser- und Abwassergebühren hin, und wollten eine Senkung der Hebesätze, wie sie in vielen anderen Gemeinden erfolgt ist. Außerdem will man über die Hebesätze mit den drei weiteren VG-Gemeinden diskutieren, deshalb wurde die Entscheidung auf die Novembersitzung vertagt.

Eine Information zur Photovoltaikanlage auf der Kläranlage folgte, die Anlage, die auf 18 kWh ausgelegt ist hat bis September diesen Jahres 22.000 kWh produziert und läuft demnach reibungslos. Die Aufforderung des Wasserwirtschaftsamtes zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Beteiligten Leistung beim Hochwasserschutz brachte großes Unverständnis im Gremium mit sich. Die Kosten für den Bau des Hochwasserschutzes im Polder wurden neu berechnet, statt der veranschlagten 82 Millionen fallen nun mehr 111 Millionen € an. Der Beitrag der Gemeinde erhöht sich dadurch von 866.000, € auf 1.613.000 €. Das bedeutet, das sich der jährliche Betrag den die Gemeinde zahlen soll von 86.000,- € auf 211.000,- € erhöht. Für eine Gemeinde wie Mariaposching ist diese Erhöhung nicht tragbar, zu der bereits vorhandenen deutlichen Einschränkung in Sachen baulicher Entwicklung aufgrund des ungenügenden Hochwasserschutzes würde diese Forderung die finanziellen Möglichkeiten deutlich überschreiten. Die geforderte Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung wurde deshalb abgelehnt. Die Gemeinde will die Beteiligtenleistung in der jetzigen Höhe fortsetzen. Zusätzlich wurde der Bürgermeister beauftragt die Sachlage auf höherer politischer Ebene vorzutragen um eine Lösung zu suchen. Im letzten Tagesordnungspunkt wurde die Verwaltung beauftragt nachzufragen, ab wann die Straße von Sommersdorf nach Metten geöffnet wird. Auch der Sachstand zum Bau der neuen Brücke über den Sulzbach bei der Sagstettermühle soll erfragt werden. Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung